Die Verordnung über die Vermögensgebühr regelt die Gebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten.
Der Dienst für die Einhebung der Gebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes und der Anwendung der Werbesteuer und der öffentlichen Plakatierung sowie die Einhebung der diesbezüglichen Gebühren wurde der Firma SÜDPLA G.m.b.H., aus Meran, Sinich Johann Kravogl-Str. Nr. 2, übertragen.
Für allfällige Informationen kann man sich an genannte Firma wenden Telefonnummer +39 0473 247118
Der Gemeindeausschuss von Schnals hat mit Beschluss Nr. 610 vom 04.12.2024 die Vergabe in Konzession der Einhebung und der Feststellung der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Vermögensgebühr für Konzessionen für die Besetzungen bei Märkten an die Firma Südpla GmbH für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2029 genehmigt.