Die Verordnung legt fest, welche Vermögensgebühren für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbemaßnahmen sowie für die Nutzung von Marktflächen zu entrichten sind. Sie definiert die entsprechenden Tarife und Zahlungsmodalitäten. Ziel ist eine transparente und einheitliche Gebührenregelung zur Verwaltung der öffentlichen Flächen und Dienstleistungen.