Infoblatt Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren

Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren dürfen ohne Genehmigung oder Meldung an

Gebäuden – Dächern, Fassaden und Balkonen - angebracht werden, wenn sich die Gebäude außerhalb

des historischen Ortskerns befinden.

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2025

Beschreibung

Für die Anbringung auf Überdachungen ist eine beeidigte Baubeginnmeldung (BBM) erforderlich. Die Photovoltaikpaneele und thermischen Sonnenkollektoren müssen integriert oder anliegend installiert werden. Eine Schrägstellung ist ausschließlich auf Flachdächern und auf Dächern mit einer Neigung von maximal 15° zulässig. Die Maßnahmen müssen auf jeden Fall den Vorgaben der Raum- und Landschaftsplanungsinstrumente entsprechen.

Weitere interessante Informationen entnehmen sie im untenstehenden Infoblatt

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 14:43 Uhr