Für die Anbringung auf Überdachungen ist eine beeidigte Baubeginnmeldung (BBM) erforderlich. Die Photovoltaikpaneele und thermischen Sonnenkollektoren müssen integriert oder anliegend installiert werden. Eine Schrägstellung ist ausschließlich auf Flachdächern und auf Dächern mit einer Neigung von maximal 15° zulässig. Die Maßnahmen müssen auf jeden Fall den Vorgaben der Raum- und Landschaftsplanungsinstrumente entsprechen.
Weitere interessante Informationen entnehmen sie im untenstehenden Infoblatt