Das Gesetz Nr. 190 vom 06.11.2012 betreffend „Bestimmungen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption und der Illegalität in der öffentlichen Verwaltung“, schreibt den öffentlichen Verwaltungen die Ausarbeitung eines Antikorruptionsplanes vor, mit welchem die einzelnen Ämter einer Bewertung des Korruptionsrisikos unterworfen werden, um sodann die organisatorischen Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen (Art. 1 c. 5 Buchst. a).
In den Art. 1, c. 7, gemäß welchem „zu diesem Zweck in den örtlichen Körperschaften, der Verantwortliche für die Antikorruption, in der Regel in der Person des Sekretärs, bestimmt wird, vorbehaltlich anderslautender begründeter Entscheidungen“ hat der Gemeinderat von Schnals den Gemeindeskretär Theiner Walter als Verantwortlichen für die Antikorruption für die Gemeinde Schnals ernannt.