Anwendung der Plattform PagoPoPA: Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) und Zuschlag der Dienste

Die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) bestimmt eine zentrale Ansprechperson für die Verwaltung der Plattform PagoPA. Der Zuschlag der Dienste regelt die Vergabe von Dienstleistungsverträgen im Zusammenhang mit der Plattform PagoPA.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

Beschreibung

Im Rahmen der Anwendung der Plattform PagoPA wird ein einzelner Projektverantwortlicher (EPV) benannt, der für die Planung, Koordination und Überwachung des Projekts zuständig ist. Diese Maßnahme sorgt für klare Zuständigkeiten, fördert die effiziente Umsetzung und garantiert die Einhaltung technischer sowie organisatorischer Vorgaben zur erfolgreichen Digitalisierung der Zahlungsdienste im öffentlichen Sektor. Im Rahmen der Anwendung der Plattform PagoPA beschreibt der Zuschlag der Dienste den Prozess der Auswahl und Vergabe von Verträgen an geeignete Dienstleister. Ziel ist es, durch transparente und faire Verfahren zuverlässige Partner zu gewinnen, die die Plattform betreiben, weiterentwickeln und technisch unterstützen, um einen effizienten und sicheren digitalen Zahlungsverkehr im öffentlichen Sektor zu gewährleisten.


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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 11:31 Uhr