Die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) sichert eine zentrale und koordinierte Leitung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nationalen digitalen Datenplattform (PDND). Der EPV trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Projektziele, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die effiziente Koordination aller beteiligten Stellen. Diese Maßnahme unterstützt eine klare Zuständigkeit und fördert die erfolgreiche Verwaltung der digitalen Datenplattform.
Der Zuschlag der Dienste für die Nationale digitale Datenplattform (PDND) erfolgt nach einem transparenten Auswahlverfahren. Dabei werden die Dienstleister ausgewählt, die den Anforderungen am besten entsprechen und die Projektziele effektiv unterstützen. Diese Vergabe garantiert eine qualitativ hochwertige Umsetzung der digitalen Infrastruktur und fördert die effiziente Bereitstellung der Datenservices.