Diese Erklärung bestätigt, dass keine gesetzlichen oder sonstigen Hinderungsgründe gegen die Ausübung des Amtes als Externer Projektverantwortlicher (EPV) im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Gemeindewebseite vorliegen. Sie gewährleistet die rechtliche Eignung der verantwortlichen Person und unterstützt so eine transparente und rechtskonforme Projektabwicklung.