Anordnung über das Verbot des Campierens im Gemeindegebiet

Die Anordnung verbietet das wilde Campieren, Biwakieren und Zelten im gesamten Gemeindegebiet von Schnals.

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Veröffentlichungsdatum

19.09.2025

Beschreibung

In Schnals ist es verboten, ohne Erlaubnis mit Wohnmobil, Zelt oder Schlafsack auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen zu übernachten. Wer Müll hinterlässt, Abwasser ablässt oder die Umwelt verschmutzt, muss mit Geldstrafen rechnen – auch Grundstücksbesitzer, die das erlauben. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilen, aber bei Verstößen drohen Platzverweise und hohe Bußgelder.


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Veröffentlichungsdatum

19.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025, 10:00 Uhr

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