Verordnung betreffend den Zustelldienst

Die Verordnung regelt den Zustelldienst für Rechtsakte. 

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Veröffentlichungsdatum

05.06.2019

Beschreibung

Der Gemeinderat von Schnals hat mit Beschluss Nr. 14 vom 05.06.2019 die beiliegende Verordnung genehmigt.

Die Verordnung beschreibt, wie Rechtsakte der Gemeinde Schnals und anderer öffentlicher Körperschaften zugestellt werden. Es gibt klare Regeln für die Zustellung, einschließlich der Nutzung von zertifizierter elektronischer Post und der Registrierung der Zustellungen. Die Gemeinde kann den Zustelldienst entweder durch eigenes Personal oder durch Dritte durchführen lassen.

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Veröffentlichungsdatum

05.06.2019

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Zuletzt aktualisiert: 29.08.2025, 10:16 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Das Pfarrblatt informiert über Gottesdienste, Taufen und besondere kirchliche Aktionen. Es enthält Termine...