Zu den zentralen Aufgaben gehören die Beurkundung und Organisation von Eheschließungen, die Bearbeitung von Trennungen und Scheidungen sowie die Eintragung und Verwaltung eingetragener Partnerschaften. Darüber hinaus betreut das Standesamt alle Vorgänge rund um Geburten und Todesfälle und ist für die Ausstellung der entsprechenden Urkunden verantwortlich. Auch Staatsbürgerschaftsangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich, einschließlich der Führung der Staatsbürgerschaftsregister und der Ausstellung von Nachweisen und Bescheinigungen.