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Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren inklusive Zwangseintreibung (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltsabgabe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Ortstaxe, Kindergarten, Schulausspeisung, Vermögensgebühr für Besetzung öffentlichen Grundes und Werbesteuer).
Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - genehmigt mit Beschluss GR 3/2025
Beschluss Nr. 03/2025 - Genehmigung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)
Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Freibeträge und Steuersätze
Beschluss Gemeinderat Nr. 37/2024 - Genehmigung der Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung.
Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung.
Zuletzt aktualisiert: 01.07.2025, 08:08 Uhr