Gemeindewahlkommission

Gemeindewahlkommission der Gemeinde Schnals

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Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt. 

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

KARTHAUS 100, 39020 SCHNALS

Verantwortlich

Karl Josef Rainer

Bürgermeister

Mitglieder

Patrick Mair

Gemeinderat

Karin Pföstl

Gemeinderat

Otto Rainer

Gemeinderat

Orte

Gemeinde Schnals

KARTHAUS 100, 39020 SCHNALS

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 03.10.2024, 12:16 Uhr