Sekretariatsgebühren und Tarife für die technischen Dienste ab 01.01.2022

Die Sekretariatsgebühren im Bauamt beziehen sich auf Verwaltungsaufwände bei Verfahren gemäß L.G. Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“.

Themen
Kategorien

Beschreibung

Im Bauamt fallen Sekretariatsgebühren für die Bearbeitung von Verfahren nach dem Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ an. Diese Gebühren decken die administrativen Kosten ab, die durch die Verwaltung, Prüfung und Dokumentation der eingereichten Anträge entstehen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den geltenden Vorschriften und wird bei Antragstellung bekanntgegeben.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.04.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 15:57 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Das Pfarrblatt informiert über Gottesdienste, Taufen und besondere kirchliche Aktionen. Es enthält Termine...