Die Verordnung regelt die Sammlung, Trennung, Entsorgung und Bewirtschaftung von Hausabfällen sowie ähnlichen nicht gefährlichen Sonderabfällen. Sie definiert die Pflichten der Bürger und Betreiber, legt Qualitäts- und Umweltschutzstandards fest und sorgt für eine effiziente und umweltgerechte Abfallbewirtschaftung. Die Verordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 63 vom 20. Dezember 2023 genehmigt.