Die Verordnung regelt die Einführung, Erhebung und Verwaltung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe). Sie definiert die betroffenen Personen, Abgabesätze, Meldepflichten und Verwendungszwecke der Einnahmen. Ziel ist die Förderung des Fremdenverkehrs und die finanzielle Unterstützung kommunaler Aufgaben. Die Verordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Schnals vom 22. Nobember 2023, Nr. 48 genehmigt.