Meldeamtliche Erklärung zur Gründung einer nichtehelichen Partnerschaft

Mit diesem Formular können Bürgerinnen und Bürger eine nichteheliche Partnerschaft gemäß Gesetz Nr. 76/2016 erklären und damit verbundene Rechte in Anspruch nehmen.

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Beschreibung

Das Formular ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die offizielle Erklärung einer nichtehelichen Partnerschaft beim Meldeamt der Gemeinde Schnals gemäß Art. 1, Abs. 36 ff. des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016. Die Erklärung kann persönlich oder per Post, Fax, E-Mail oder PEC eingereicht werden. Als nichteheliche Partnerschaft gilt das Zusammenleben zweier volljähriger Personen, die durch eine stabile, gefühlsmäßige Beziehung und gegenseitige Unterstützung verbunden sind, ohne durch Ehe, Verwandtschaft oder eingetragene Partnerschaft verbunden zu sein.

Die Eintragung bringt bestimmte Rechte mit sich, darunter:

Besuchs- und Informationsrechte im Krankheits- oder Haftfall,

Vertretung in Gesundheitsfragen und Entscheidungen nach dem Tod,

Eintritt in Mietverträge,

Zugang zu Sozialwohnungen,

Schutz bei Tod des Partners durch Dritte.


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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 15:11 Uhr